HONORAR

 

Auf dieser Seite wollen wir Sie kurz darüber informieren, wie wir die Kosten berechnen.

Gesetzliche Grundlage für die Anwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In Zivil- und Verwaltungssachen richten sich die Gebühren nach dem Streit- oder Gegenstandswert. In einem Gerichtsprozess fallen regelmäßig eine 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr an. Dies ist nach dem RVG vorgeschrieben. Bei einem Vergleich im Prozess entsteht noch eine so genannte 1,0 Einigungsgebühr.

Werden wir nur außergerichtlich tätig, fällt eine sogenannte Geschäftsgebühr an. Für durchschnittliche Tätigkeiten liegt die Höhe bei einer sogenannten 1,3 Geschäftsgebühr  und richtet sich ebenfalls nach dem Gegenstands-oder Streitwert. Je nach den Umständen, dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang kann diese Gebühr höher oder niedriger sein.

Die Kosten einer außergerichtlichen Erstberatung hängen vom Umfang der Beratung und der Bedeutung des Falles ab. In der Regel betragen sie zwischen 120,00 und 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Vor Beginn unserer Tätigkeit geben wir Ihnen gerne eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Fragen Sie danach.

Neben der Abrechnung nach dem RVG haben Sie auch die Möglichkeit, mit uns ein Honorar zu vereinbaren. Dabei können wir entweder eine Pauschalvergütung oder ein Zeithonorar verabreden. Bei der Pauschalvergütung erteilen Sie uns einen konkreten Arbeitsauftrag, dessen Erledigung mit einem festen Betrag honoriert wird, wohingegen wir beim Zeithonorar nach einem festen Stundensatz abrechnen und Sie den Zeitaufwand zu bezahlen haben. Beides kann für den Mandanten vorteilhaft sein.

Des Weiteren schließen wir überwiegend mit gewerblichen Mandanten Beratungsverträge ab, die zum Gegenstand haben, dass wir für einen monatlich festen Betrag innerhalb eines festgelegten Rahmens alle Rechtsgeschäfte für Sie erledigen.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, rechnen wir im Rahmen der Deckung direkt mit Ihrer Versicherung ab. Die notwendige Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erledigen wir gern für Sie.

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