VERTRAGSRECHT

Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrages.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.09.2021 - 6 U 127/20
Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.


BGH – URTEIL, XI ZR 370/10 VOM 29.11.2011

a) Bei missbräuchlicher Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) spricht der Beweis des ersten Anscheins nur dann dafür, dass der Karteninhaber pflichtwidrig die PIN auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn bei der Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.).

OLG-OLDENBURG – URTEIL, 12 U 91/10 VOM 04.01.2011
Der Pferdepensionsvertrag ist seiner Eigenart nach als entgeltlicher Verwahrungsvertrag zu qualifizieren.Zur Haftung des Betreibers der Pferdepension.

OLG-HAMM – URTEIL, 19 U 34/09 VOM 10.11.2009
1.
Eine AGB-Klausel mit dem Inhalt, dass bei Kündigung eines Werklieferungsvertrages über den Einbau eines Treppenlifts vor Produktionsbeginn eine Pauschalvergütung von 30 % des vereinbarten Preises zu zahlen ist, ist gemäß § 308 Nr. 7 BGB unwirksam.
2.
Im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Besteller hat der Unternehmer keinen Anspruch auf Vergütung für mit der Produktion des Treppenlifts verbundene Leistungen, die er vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Widerrufsfrist erbracht hat.

Mängelansprüche an Solaranlage können schnell verjähren

Wird eine Photovoltaikanlage nicht zur Stromversorgung des Gebäudesverwendet, auf dem sie montiert ist, verjähren Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Teile innerhalb von zwei Jahren. (BGH, Urteil v. 9.10.2013, VIII ZR 318/12)

Werkvertrag: Fehlende Mängelrüge kann als Abnahme gewertet werden

Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dassder Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezug des fertiggestellten Bauwerks und Ablauf einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel derArchitektenleistungen rügt. (BGH, Urteilv. 26.9.2013, VII ZR 220/12)

Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Haben der Unternehmer und der Auftraggeber einer Werkleistung vereinbart,dass diese „schwarz“ erbracht werden soll, kann der Auftraggeber keineGewährleistung geltend machen, wenn die Leistung mangelhaft ist. Wegen derSchwarzarbeit ist der Vertrag nichtig. (BGH,Urteil v. 1.8.2013, VII ZR 6/13)

Ersatz von Investitionen bei gescheitertem Grundstückserwerb

Wer in der begründeten Erwartung, an einem Grundstück ein Erbbaurecht zuerwerben, auf dem Grundstück baut, kann von Grundstückseigentümer Wertersatzverlangen, wenn es dann doch nicht zum Erwerb kommt. (BGH, Urteil v. 19.7.2013, V ZR 93/12)

Winterdienst ist Werkvertrag

Bei einem Vertrag über den Räum- und Streudienst handelt es sich nicht umeinen Dienst-, sondern um einen Werkvertrag. Der Auftraggeber kann daher dieVergütung mindern, wenn der Winterdienst mangelhaft ausgeführt wird. (BGH, Urteil v. 6.6.2013, VII ZR 355/12)

Fahrzeughalter haftet für unbefugtes Parken auf fremdem Grundstück

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person, ist erZustandsstörer, wenn das Fahrzeug unberechtigt auf einem fremden Grundstückabgestellt wird. (BGH, Urteil v.21.9.2012, V ZR 230/11)

Grundstücksbesitzer haftet für überhöhte Abschleppkosten

Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auchdann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinenSchadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetretenhat. (BGH, Urteil v. 6.7.2012, V ZR268/11)

10 Jahre Wärmelieferungsvertrag sind zu lang

Wenn ein Energiedienstleister Wärme an einen Kunden liefert, dem dieHeizungsanlage gehört, liegt keine Lieferung von Fernwärme vor. EineVertragslaufzeit von 10 Jahren ist dann nicht möglich. (BGH, Urteil v. 21.12.2011, VIII ZR 262/09)

Für Wasseranschluss gilt ermäßigte Umsatzsteuer

Die Herstellung eines Hausanschlusses für die Wasserversorgung unterliegtdem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. (BGH, Urteil v. 18.4.2012, VIII ZR 253/11)

BGH, Beschluss vom 02.04.2009 – V ZB 157/08 (LG Düsseldorf) ZVG §§ 10 I 2, III 1, 16 II, WEG § 18 II 2, WEG a.F. § 61

Dass die von § 10 III 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 I 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann dadurch bewiesen werden, dass die Forderung, wegen der der Beitritt beantragt wird, 3 % des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjektes übersteigt.

BGH, Urteil vom 12.03.2009 – VII ZR 26/06 (OLG Karlsruhe), BGB a.F. § 635; BGB § 249

Der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung in der Weise geltend machen, dass er die Eigentumswohnung zurückgibt und Ausgleich dafür verlangt, dass nach Rückgabe der
Wohnung seinen Aufwendungen kein entsprechender Gegenwert gegenübersteht. 
Der ausgebliebene Gegenwert bemisst sich hierbei grundsätzlich nach der Höhe der Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung und der Kosten, die den Erwerber allein aufgrund des Umstandes trafen, dass er Empfänger der mangelhaften Gegenleistung wurde.
Zu den Aufwendungen, die der Erwerber einer Eigentumswohnung bei dieser Schadensberechnung geltend machen kann, gehören grundsätzlich auch die Kosten für die Finanzierung des Erwerbs der Wohnung.
Bei der Schadensberechnung sind im Falle der Vermietung die vom Erwerber erzielten Mieteinnahmen abzuziehen.

BGH, Urteil vom 30.04.2008 – VII ZR 110/06 (LG Karlsruhe), BGB §§ 985, 990, 1901
Steht die von den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam genutzte Wohnung in dem Alleineigentum eines der Partner, so beruht die Einräumung der Mitnutzung an den anderen Partnern im Zweifel auf tatsächlicher, nicht auf vertraglicher Grundlage. Der Abschluss eines Leihvertrages über den gemeinsam genutzten Wohnraum ist zwischen den Partner zwar grundsätzlich möglich. Zu seiner Annahme bedarf es jedoch besonderer tatsächlicher Anhaltspunkte, die erkennbar werden lassen, dass die Partner gerade die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung aus ihrem wechselseitigen tatsächlichen Leistungsgefüge ausnehmen und rechtlichen bindend regeln wollen. D.h., im Zweifel besteht ein Herausgabeanspruch der gemeinsam genutzten Wohnung gegen den Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.

BGH, Urteil vom 10.12.2008 – VIII ZR 293/07 (KG Berlin)
Für eine „Realofferte“ des Versorgungsunternehmens aufgrund eines Vertrages mit den Mietern besteht keine
Eigentümerhaftung. 
Wenn das Versorgungsunternehmen Leistungen gegenüber einem Dritten (hier Grundstücksnutzer) aufgrund eines mit diesem bestehenden Vertrages erbringt, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der mit dem Dritten bestehende Vertrag ausdrücklich oder konkludent geschlossen ist, kommt mit dem Grundstückseigentümer aufgrund einer so genannten „Realofferte“ und deren Annahme kein Vertrag über die Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen mit dem Versorgungsunternehmen zustande. 

 

 

 

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